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Gräben und Kleingewässer im kommunalen Bereich sind für Artenschutz und Biotopvernetzung von höchster Bedeutung. Ihr Wert wird oft nicht erkannt, da sie nicht dauerhaft wasserführend sind und/oder nicht unter die rechtlichen Grundlagen des Wassergesetzes in Baden-Württemberg hinsichtlich Gewässerrandstreifen und Pflege fallen. Gräben und Kleingewässer sind letzte wichtige Rückzugsräume bedrohter Amphibienarten in Wald- und Feldflur, aber auch in Gewerbegebieten und im Straßenbegleitgrün.
Nur durch regelmäßige Pflege kann die Entwässerungsfunktion von Gräben gesichert werden, aber auch die Funktion von Gräben und Kleingewässern als Lebensräume bedrohter Arten kann nur durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten werden. Der zweitägige Kurs befasst sich aus verschiedenen Blickwinkeln mit den vielfältigen Aspekten der naturverträglichen Pflege von Gräben und Kleingewässern, sowie deren Funktion als Lebensraum zahlreicher Arten.
Zunächst wird aufgezeigt, wo wir in Kommunen Gräben und Gewässer finden, und unter welche rechtliche Zuständigkeit sie fallen. Pflege und Unterhaltungsmaßnahmen werden definiert und beschrieben, dazu Geräte und Verfahren vergleichend betrachtet und hinsichtlich der
Auswirkungen auf den Artenschutz bewertet.
Ergänzend zu den theoretischen Grundlagen werden Exkursionen zu den Themen stattfinden. Ein Ziel ist der Bauhof Ketsch des Landesbetriebs Gewässer (Regierungspräsidium Karlsruhe), verantwortlich für die Pflege von Gewässern im Sinne des Wassergesetzes. Eine weitere Exkursion wird zu Gräben im Raum Hockenheim führen.